AGB Boutique Hotel am Schillerplatz 2025

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Boutique Hotel am Schillerplatz

Stand Januar 2025

1) Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang
für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Boutique Hotel Am Schillerplatz im folgenden Text Hotel genannt.

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen
Zustimmung des Hotels in Schriftform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

2) Vertragsabschluss, -Partner, Verjährung

Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Des genannten Hotels steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich
zu bestätigen.

Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als
Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern das Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

Alle Ansprüche gegenüber dem Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei
Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels
beruhen.

3) Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden
Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für die durch den Kunden direkt oder über dem Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von
dem Hotel verauslagt werden.

Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind
lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe oder Beherbergungssteuer.

Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach
Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst.

Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des
Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels
erhöht.

Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind sofort fällig ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die
gesetzlichen Regelungen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

Der Vertrag kommt nur zustande, wenn die fällige Anzahlung/Sicherheitsleistung hinterlegt wurde. Für Kundenschäden, die durch die unterlassene Anzahlung
entstehen haftet das Hotel nicht. Der Nachweis der unterlassenen Anzahlung liegt beim Gast.

Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bestehende
und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen.

Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

Die Reinigung der Zimmer erfolgt gemäß ausgehängter Gästeinformation. Für entstandene Schäden oder Fehlbestände beim Inventar und Mobiliar in den
Zimmern im Zeitraum der Nutzung, wird der Gast ohne Verschuldungsnachweis haftbar gemacht. Entstehen dem Gast Schäden, so hat er dem Hotel sofort
darüber zu informieren – andernfalls erlöschen eventuelle Haftungsansprüche.

Frühstück: Es handelt sich um ein erweitertes kontinentales Frühstück. Das Frühstück kann bei Nichtinanspruchnahme nicht verrechnet oder auf andere
Personen übertragen werden. Es dient einzig allein dem Verzehr in dem Hotel.

4) Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)

Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde,
ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines
Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sind in der Reservierungsbestätigung aufgeführt. Sofern zwischen dem Hotel
und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs-
oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum
Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.

Ist das Rücktrittsrecht erloschen, so besteht ein Anspruch gegenüber dem Gast in Höhe von 90 % der vereinbarten Vertragssumme.

Es steht dem Gast frei, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Die Nachweispflicht liegt beim Gast!

5) Rücktritt des Hotelbetriebes

Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum
seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf
Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

Wird vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von dem Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist
nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

• Höhere Gewalt oder andere von dem Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,

• Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich
kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein,

• das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit
oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels
zuzurechnen ist,

• der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist,

• ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt,

• Der Gast mit mehr Gästen das Zimmer nutzt, als vertraglich vereinbart.

Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6) Zimmerbereitstellung, -Übergabe und –Rückgabe

Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Appartements, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer des Hotels spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel, aufgrund der
verspäteten Räumung des Zimmers, für dessen vertragsüberschreitende Nutzung entsprechende Aufwendungen Rechnung stellen.
Bis 15 Uhr werden je angefangener Stunde 10,00 € berechnet, ab 15:00 Uhr wird die Folgenacht zu 100 % berechnet, da eine Reinigung des Zimmers nach
15:00 Uhr und somit Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei
nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

7) Haftung des Hotelbetriebes

Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige
Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten
Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für
Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt keine Wertsachen in den Zimmern zu
belassen. Wer Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 500 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 1.500 Euro
einzubringen wünscht, hat eine gesonderte Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel abzuschließen.

Es werden weder Weckaufträge noch Aufträge zur Nachrichtenübermittlung, Postannahme noch Warensendungen für den Gast durchgeführt.

8) Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Schriftform erfolgen. Einseitige
Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

Fundsachen werden nur auf Antrag nachgesandt und gegen Vorauszahlung der Porto- und Verpackungspauschale von 10 €. Sie werden sonst 14 Tage in
dem Hotel aufbewahrt. Nach dieser Frist werden die Fundsachen bei einem Wert von über 100 € dem Städtischen Fundbüro übergeben. Der Gast überlässt
dem Hotelbetrieb die Einschätzung des Wertes. Liegt der Wert darunter, erfolgt die Entsorgung.

Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist das Amtsgericht Dresden. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38
Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Betreibergesellschaft des Hotels. Es gilt deutsches
Recht.

Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
Vorschriften.

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Kontakt

Boutique Hotel
Am Schillerplatz

Schillerplatz 10
01309 Dresden

Tel: +49 351 31212772
Mail: info@hotel-dresden-schillerplatz.de

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